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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Nachfolgende AGBs werden vom Mieter akzeptiert:

1. Vertragsgegenstand

Der Vermieter stellt dem Mieter das gewünschte Equipment zur Verfügung. Der Mieter soll die Möglichkeit erhalten, sich von den Funktionalitäten und der Qualität des Produktes zu überzeugen.

1.1 Der Vermieter garantiert, dass das verliehene Equipment in einwandfreiem technischem Zustand ist, falls nicht, wird das unter Punkt 2 vermerkt.

2. Mietzeitraum und Rückgabe

2.1 Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung beim Vermieter und endet am Tag der Rückgabe. Die Abrechnung der Mietgebühr erfolgt nach ganzen Kalendertagen, eine aliquote (Tages)abrechnung ist nicht möglich.

2.2 Am Rückgabetag hat der Mieter das Equipment vollständig bis spätestens 18:00 Uhr am Geschäftssitz des Vermieters abzugeben. Sofern die Öffnungszeiten des Vermieters am Rückgabetag vor 18:00 Uhr enden, hat die Rückgabe innerhalb der Öffnungszeiten zu erfolgen.

2.3 Für den Fall, dass sich nach Übergabe der Ausrüstung an den Mieter herausstellt, dass dieses – ohne Verschulden des Mieters – nicht ordnungsgemäß funktioniert Mängel aufweist, kann der Vermieter dem Mieter nach seinem Ermessen ein Ersatz-Produkt zur Verfügung stellen, sofern ein solches verfügbar ist.

2.4 Bei verspäteter Rückgabe des Equipments, oder einzelner Komponenten hieraus, verpflichtet sich der Mieter eine Vertragsstrafe für jeden angefangenen Tag in der Höhe eines „Miet-Tagessatzes“, an den Vermieter zu zahlen.

3. Vertragsgemäßer Gebrauch, Pflichten und Haftung des Mieters

3.1 Der Mieter hat bei Abholung des Wunsch-Equipments auf Verlangen des Vermieters eine in bar zahlbare Kaution beim Vermieter zu hinterlegen. Die Kaution wird bei der ordnungsgemäßen Rückgabe des Equipments zurückgezahlt. Wenn am Equipment Schäden auftreten, die durch den Mieter oder Dritte, durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment entstanden sind, übernimmt der Mieter die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz.

3.2 Bei Totalschaden oder Verlust muss der Mieter den Neupreis des Equipments aufbringen. Nach Ermessen des Vermieters werden die Reparaturkosten ganz oder anteilig vom Mieter übernommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Fall, dass der Vermieter den Schaden toleriert.

3.3 Der Mieter hat dem Händler bei der Abholung einen Lichtbildausweis vorzulegen. Der Vermieter hat das Recht, eine Fotokopie dieses Identitätsnachweises (z.B. Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) anzufertigen.

3.4 Auf etwaige Mängel hat der Mieter bei Rückgabe der Ausrüstung hinzuweisen. Diese sind im Übergabeprotokoll zu vermerken. Darüber hinaus haben Mieter und Vermieter bei der Abholung der Mietgegenstände diese durch den Mieter auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel oder eine etwaige Unvollständigkeit schriftlich im Übergabeprotokoll festzuhalten.

3.5 Das vermietete-Equipment ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter behandelt das Equipment sachgemäß und mit besonderer Sorgfalt. Insbesondere sorgt er für eine trockene und saubere Aufbewahrung. Der Mieter wird am entliehenen Equipment keinerlei Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen.

3.6 Der Mieter hat im Falle einer schuldhaften Verschlechterung des Equipments oder einzelner Komponenten, dem Vermieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

3.7 Im Falle des Untergangs (z.B. Verlust, Zerstörung, Vernichtung etc.) des entliehenen Equipments, oder einzelner Komponenten, hat der Mieter dem Vermieter den unter Ziffer 1 aufgeführten Wert des verliehenen Equipments bzw. der jeweils untergegangenen Komponente zu erstatten.

4. Haftung des Vermieters

4.1 Der Vermieter haftet in keinem Fall für das Gelingen der Aufnahmen / Aufzeichnungen, eine bestimmte Bildqualität oder eine durchgängige Funktionsfähigkeit und, oder daraus resultierenden Schäden aller Art.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Graz.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht zulässig. Sämtliche Änderungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.

6.2 Die im Lieferumfang enthaltenen Zubehörartikel (Tasche, Zusatzakku, UV-Filter für Objektive, Universalladegerät usw.) sind nach Abschluss der Mietdauer an den Vermieter zu retournieren.

6.3 Die Mietpreise sind als netto (exkl. 20% MwSt.) zu verstehen.

6.4 Die Abholung & Rückgabe des entliehenen Equipments ist in jedem Geschäft des Vermieters zulässig.

6.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen.